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Titel: Rechtliche Rahmenbedingungen für das Inverkehrbringen von Cannabidiol-Produkten als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in Dänemark und Deutschland
Sprache: Deutsch
Autorenschaft: Ehlers, Scarlett 
Erscheinungsdatum: 24-Mai-2023
Zusammenfassung: 
In den letzten Jahren sind verstärkt Produkte mit dem Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD), welches i. d. R. aus der Cannabispflanze stammt oder synthetisch hergestellt wird, auf den Markt gekommen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Inverkehrbringen dieser ist komplex und nicht immer eindeutig. Sie sind abhängig von der Produktkategorie und können national variieren. Diese Arbeit schafft mittels einer Literaturrecherche einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, um CBD-Produkte als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in den Verkehr zu bringen. Nationale Unterschiede werden dabei von den Ländern Deutschland und Dänemark berücksichtigt. Betäubungsmittel können keine Lebensmittel sein. Weil pflanzliches CBD i. d. R. aus der Cannabispflanze stammt und es nicht nur in der Reinform, sondern auch als Hanfextrakt oder über Cannabis-Pflanzenteile in das Produkt gelangen kann bzw. diese selbst als CBD-Produkte vertrieben werden und u. a. auch das psychoaktive THC enthalten können, ist die Betäubungsmitteleigenschaft für die Verwendung als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat auszuschließen. Synthetisches CBD ist betäubungsmittelrechtlich nicht relevant. Für den Einsatz von pflanzlichem CBD ist die Neuausrichtung im Zusammenhang mit der Definition von Suchtstoffen bedeutsam. Trotzdem bestehen hier weiterhin Unsicherheiten. Während in Dänemark durch eine 0,2 % Δ9-Tetrahydrocannabidiol-Grenze eine klare Differenzierung zu Betäubungsmitteln auf Hanfbasis erfolgt, muss in Deutschland zusätzlich u. a. die Möglichkeit eines Missbrauchs zu Rauschzwecken ausgeschlossen sein, dessen Gegebenheit nicht definiert ist. Auch im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung von Produkten mit pflanzlichem CBD ist der Gehalt an dem psychoaktiven THC von Bedeutung. Empfehlungen und Richtwerte diesbezüglich unterscheiden sich national. CBD-Produkte unterliegen i. d. R. einer Zulassungspflicht für neuartige Lebensmittel, sodass die Novel Food-Zulassung entscheidend darüber ist, ob diese zukünftig als Lebensmittel vermarktet werden können. Die Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen erfordert ebenfalls eine Zulassung, die im Zusammenhang mit CBD bisher nicht besteht. Die Hauptunterschiede, die angesichts des Inverkehrbringens von CBD-Produkten als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat zwischen Deutschland und Dänemark identifiziert werden konnten, betreffen neben der Differenzierung zu Betäubungsmitteln und den als sicher erachteten THC-Gehalten, die Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmitteln, welche eine Unterkategorie der Lebensmittel darstellen, zu Arzneimitteln. Auch konnten spezifische Regelungen über den Zusatz von anderen Stoffen als Vitaminen und Mineralstoffen zu Lebensmitteln in Dänemark identifiziert werden. Da der Markt für CBD-Produkte sich erst in den letzten Jahren stark entwickelt hat, birgt auch die rechtliche Einstufung noch Unwägbarkeiten. Die Recherche dieser Arbeit erfolgte bis zum 01.12.2021. Danach erfolgte Änderungen oder wichtige Rechtsprechungen konnten nicht berücksichtigt werden. Außerdem lag kein Zugriff auf Urteile der dänischen Gerichtbarkeit vor. Zukünftig sind Maßnahmen erstrebenswert, die die Rechtsicherheit im Umgang mit CBDLebensmitteln weiter ausbauen. Neben der Einführung einheitlicher THC-Grenzwerte ist hier auch die Erforschung von pharmakologischen Wirkgrenzen von CBD und dessen sichere Dosierung in Lebensmitteln zu erwähnen.
URI: http://hdl.handle.net/20.500.12738/13718
Einrichtung: Fakultät Life Sciences 
Department Ökotrophologie 
Dokumenttyp: Abschlussarbeit
Abschlussarbeitentyp: Masterarbeit
Hauptgutachter*in: Holle, Martin 
Gutachter*in der Arbeit: Riehn, Katharina 
Enthalten in den Sammlungen:Theses

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