License: | Title: | Abstrafung von Kritikern? – Whistleblowing und die Nutzung des Remonstrationsrechts von Beamten und die Folgen für die Betroffenen. Pilotstudie anhand parlamentarischer Anfragen. | Language: | German | Authors: | Dommel, Michael | Issue Date: | 30-Jun-2011 | Abstract: | Kritik zu äußern und auf Missstände hinzuweisen verlangt oftmals ein hohes Maß an Zivilcourage. Dies gilt insbesondere am Arbeitsplatz und speziell dann, wenn Vorgesetzte Teil des Problems sind. Obwohl Whistleblower per Definition uneigennützig handeln und Risiken und Gefahren für die Allgemeinheit öffentlich machen, leben sie stets mit der Gefahr arbeitsrechtlicher Sanktionen bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes oder müssen andere, persönliche Vergeltungsmaßnahmen befürchten. Indem sie auf illegales, illegitimes oder unethisches Verhalten hinweisen, kritisieren sie bisweilen ein ganzes System samt seinen Akteuren, machen sich oftmals unbeliebt und werden nicht selten als Querulanten abgestempelt. Für Beamte gilt das Remonstrationsrecht, das genau genommen eine Pflicht darstellt. Danach müssen Beamte bei Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Anordnung remonstrieren, d. h. die Einwände unverzüglich ihren Vorgesetzten mitteilen. Von Vorgesetzten kann dieser fachliche Widerspruch als persönliche Kritik aufgefasst werden. Dies kann ähnliche folgen wie das Whistleblowing haben: Der Beamte macht sich unbeliebt, diskreditiert sich selbst und kann sich Sanktionen bis hin zur Zwangspensionierung ausgesetzt sehen – und dass, obwohl er lediglich seiner Pflicht nachkommt. Die Remonstration hat zur Aufgabe, das rechtmäßige Handeln der Verwaltung sicherzustellen und wird dem internen Whistleblowing zugerechnet. Inwieweit dieses positive Kritik-Instrument in Anspruch genommen wird, wie ein solcher Vorgang ausgeht und ob erfolglose Remonstrationen Konsequenzen für die Remonstrierenden haben, analysiert die vorliegende Arbeit. Anhand parlamentarischer Anfragen soll versucht werden, Remonstrationsvorgänge quantitativ zu erfassen, außerdem soll herausgefunden werden, ob Remonstrationen überhaupt erfasst und wie die Anfragen zu Remonstrationen behandelt werden. |
URI: | http://hdl.handle.net/20.500.12738/5371 | Institute: | Department Information | Type: | Thesis | Thesis type: | Bachelor Thesis | Advisor: | Ludwig, Johannes | Referee: | Schmidt, Ralph |
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